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08.09.2026
Wir bedauern jeden einzelnen Austritt aus dem SBK. Mehr Mitglieder stärken die Stimme der Pflege. Sollten Sie trotzdem ihre Mitgliedschaft beenden wollen, bitten wir Sie folgende Punkte zu beachten:
- Eine Kündigung muss (...)
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«Krankenpflege»
Stillberatung
Freiberuflich tätige Pflegefachpersonen mit Ausbildung in Stillberatung sind berechtigt, Stillberatungen nach Art. 15 KLV zulasten der obligatorischen Krankenversicherung anzubieten. Die Formulare für Arztverordnung und Rechnung befinden sich im Login-Bereich des Berufsverbands der Schweizerischen Stillberaterinnen BSS.
Beitrittserklärung zum Tarifvertrag Stillberatung
Anhang B: Beitritt von Nichtmitgliedern
Vereinbarung bezüglich Zulassungsbedingungen
Vereinbarung über den Taxpunktwert
KLV Art. 15 (Stillberatung)