Aktuell
Wir bedauern jeden einzelnen Austritt aus dem SBK. Mehr Mitglieder stärken die Stimme der Pflege. Sollten Sie trotzdem ihre Mitgliedschaft beenden wollen, bitten wir Sie folgende Punkte zu beachten:
- Eine Kündigung muss (...)
Mehr
Schnellzugriff
«Krankenpflege»
Langzeitpflege
Seit 2011 regelt die neue Pflegefinanzierung im Krankenversicherungsgesetz die Beiträge der Krankenversicherungen und die maximale Patientenbeteiligung an der Finanzierung von Spitex und Pflegeheimen. Den Kantonen obliegt die Aufgabe, für die Restfinanzierung zu sorgen.
Viele Unklarheiten und der Systemwechsel führten in einigen Kantonen dazu, dass die Arbeitsbedingungen zusätzlich unter Druck gerieten. In mehreren Kantonen unterstützte der SBK seine Sektionen bei der Verhandlung von Gesamtarbeitsverträgen (GAV). Teilweise musste er sich seinen Platz am Verhandlungstisch nicht nur gegen die Arbeitgeber, sondern auch gegen seine «senior partners» – Gewerkschaften und Personalverbände – hart erkämpfen.
Freiberuflich tätige Pflegefachpersonen
Details zur Pflegefinanzierung für die freiberuflich tätigen Pflegefachpersonen sind unter Freiberufliche Pflege zu finden.
Spitex
In verschiedenen SBK-Sektionen sind Interessengruppen der Pflegefachpersonen in der Spitex aktiv.
Psychiatriepflege
Für psychiatrische Pflegeleistungen nach Artikel 7 der Krankenpflege-Leistungsverordnung KLV ist gemäss Absatz 2bis dieses Artikels eine Bedarfsabklärung durch eine Pflegefachperson mit psychiatrischer Berufserfahrung notwendig. Das gilt nicht nur für freiberuflich tätige Pflegefachpersonen, sondern auch für Spitex, Wohngruppen und zum Teil Heime. Mehr Informationen finden Sie hier.