Aktuell

08.09.2026

Wir bedauern jeden einzelnen Austritt aus dem SBK. Mehr Mitglieder stärken die Stimme der Pflege. Sollten Sie trotzdem ihre Mitgliedschaft beenden wollen, bitten wir Sie folgende Punkte zu beachten:

  • Eine Kündigung muss (...)
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Kat: News
31.08.2026

Das Interesse, Frau Dr. Bopp-Kistler in Luzern persönlich zu hören, war an der Veranstaltung vom 30. August riesengross. Rund 120 Personen fanden Platz im Hörsaal und konnten das Zwiegespräch zwischen Frau Dr. Bopp und der (...)
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Kat: News

«Krankenpflege»

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Kündigung der Mitgliedschaft wird bestätigt

08. September 2016

Wir bedauern jeden einzelnen Austritt aus dem SBK. Mehr Mitglieder stärken die Stimme der Pflege. Sollten Sie trotzdem ihre Mitgliedschaft beenden wollen, bitten wir Sie folgende Punkte zu beachten:

  • Eine Kündigung muss gemäss Statuten brieflich (nicht per Mail) erfolgen
  • die Kündigung muss der Sektion bis spätestens 30. September vorliegen
  • Um Missverständnissen vorzubeugen, erhalten Sie von der Sektion eine Bestätigung der Kündigung. Sollte Ihnen diese nicht innerhalb von 2 Wochen nach Ihrem Kündigungsschreiben vorliegen, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.
  • Ist es Ihnen aus finanziellen Gründen nicht möglich, den Mitgliederbeitrag weiterhin zu bezahlen? Dann melden Sie sich bei Ihrer Sektion. Der SBK führt einen Fonds, der Mitgliedern in finanzieller Not hilft.