Aktuell

31.07.2026

Wir bedauern jeden einzelnen Austritt aus dem SBK. Mehr Mitglieder stärken die Stimme der Pflege. Sollten Sie trotzdem ihre Mitgliedschaft beenden wollen, bitten wir Sie folgende Punkte zu beachten:

  • Eine Kündigung muss (...)
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Kat: News
11.06.2026

Trotz der verlorenen Abstimmung, geht die Diskussion um das Pflegefachpersonal weiter. Der SBK wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass sich Spitäler an einen ausgewogenen Skill und Grade Mix halten sollen, so dass die Qualität (...)
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Kat: News

«Krankenpflege»

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Mitgliederberatung und Rechtsschutz

1. Schritt Rechtsberatung Haben Sie Fragen rund um den Arbeitsplatz? Gerne geben wir allen SBK-Mitgliedern Auskunft zu Fragen über Kündigung, Vertrag, Arbeitszeit, Arbeitszeugnis, Mutterschaftsurlaub usw.

Bevor Sie direkt mit dem Anwalt Kontakt aufnehmen, vermittelt und berät die Sektion. Selbstverständlich ist die Sektion in engem Kontakt mit dem Anwalt. Ihre Angaben werden streng vertraulich gehandhabt und auch innerhalb des SBK und seiner Gremien nicht kommuniziert.

Für die Rechtsberatung wenden Sie sich per Telefon Dienstag und Donnerstag jeweils vormittags an die Geschäftsstelle der Sektion oder schicken uns Ihre Fragestellung über das Rechtsberatungsformular oder per Mail. Anliegen ohne zu berücksichtigende Fristen werden i.R. innerhalb von 14 Tagen beantwortet.

2. Schritt Rechtsschutz

Wenn die Komplexität Ihrer Situation sehr hoch ist und eine direkte anwaltschaftliche Vertretung notwendig ist, kommt der Rechtsschutz zum Tragen. In Ihrem Mitgliederbeitrag ist der Rechtsschutz für Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit inbegriffen. Der SBK übernimmt die Anwalts- und Verfahrenskosten sowie die Kosten allfälliger Gutachten.

Gesuche um Gewährung des Rechtsschutzes sind über Ihre Sektion und unverzüglich nach Eintritt des Rechtsschutzfalles zu stellen.

Einzelheiten entnehmen Sie dem Reglement über die Gewährung des Rechtsschutzes.

Lohnberatung

Gerne geben wir allen SBK-Mitgliedern Auskünfte über den ungefähren individuellen Lohnanspruch. Die Berechnungen können nur in Bandbreiten und in jedem Fall ohne Gewähr gemacht werden. Dafür benötigen wir einen kurzen Lebenslauf, bzw. Ihre Angaben über das Lohnberatungsformular. Für eine individuelle, auf Ihre Ausbildung und Erfahrung abgestützte Empfehlung benötigen wir Zeit. Melden Sie sich mind. 2 Wochen vor dem Bewerbungsgespräch bei uns.

Öffnungszeiten für Rechts- und Lohnberatungen:

Dienstag und Donnerstag 08.30 – 12.00 
   

Telefon: 041 310 80 55
e-mail: info(at)sbk-zentralschweiz.ch

Beratungsformular

Selbstverständlich können Sie Ihre Fragen auch per E-Mail stellen. Damit wir diese Fragen beantworten können, bitten wir Sie das Beratungsformular vollständig auszufüllen. Wir werden Ihnen nach Möglichkeit innerhalb von zwei Wochen antworten.