Aktuell
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«Krankenpflege»
Einigungsverfahren
Die Tarifpartner der Leistungen nach KVG sind angehalten, für Streitfälle ein Schlichtungsverfahren zu vereinbaren. Gravierende Streitfälle konnten bis Ende 2010 einer paritätisch vom SBK und von den Versicherern bestellten Schlichtungskommission vorgelegt werden. Obschon die Kommission manchem Gerichtsverfahren vorgebeugt hat, waren die Versicherer nicht mehr bereit, ihren Anteil der Kosten zu tragen, so dass die Kommission aufgelöst wurden.
Aktuell ist es so, dass Vertreter des SBK und der betroffenen Krankenkasse jeweils versuchen, am runden Tisch eine Einigung zu erzielen.
Um zu verhindern, dass es überhaupt zu unnötigen Streitigkeiten kommt, hat der Rechtsdienst des SBK die wichtigsten Vorschläge der Schlichtungskommission zusammengefasst.