Aktuell

08.09.2026

Wir bedauern jeden einzelnen Austritt aus dem SBK. Mehr Mitglieder stärken die Stimme der Pflege. Sollten Sie trotzdem ihre Mitgliedschaft beenden wollen, bitten wir Sie folgende Punkte zu beachten:

  • Eine Kündigung muss (...)
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Kat: News
31.08.2026

Das Interesse, Frau Dr. Bopp-Kistler in Luzern persönlich zu hören, war an der Veranstaltung vom 30. August riesengross. Rund 120 Personen fanden Platz im Hörsaal und konnten das Zwiegespräch zwischen Frau Dr. Bopp und der (...)
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Kat: News

«Krankenpflege»

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Einigungsverfahren

Die Tarifpartner der Leistungen nach KVG sind angehalten, für Streitfälle ein Schlichtungsverfahren zu vereinbaren. Gravierende Streitfälle konnten bis Ende 2010 einer paritätisch vom SBK und von den Versicherern bestellten Schlichtungskommission vorgelegt werden. Obschon die Kommission manchem Gerichtsverfahren vorgebeugt hat, waren die Versicherer nicht mehr bereit, ihren Anteil der Kosten zu tragen, so dass die Kommission aufgelöst wurden.

Aktuell ist es so, dass Vertreter des SBK und der betroffenen Krankenkasse jeweils versuchen, am runden Tisch eine Einigung zu erzielen.

Formular Antrag Einigung

Um zu verhindern, dass es überhaupt zu unnötigen Streitigkeiten kommt, hat der Rechtsdienst des SBK die wichtigsten Vorschläge der Schlichtungskommission zusammengefasst.

Stichwortverzeichnis Schlichtungsfälle