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«Krankenpflege»
Pflegefinanzierung / Restfinanzierung
Seit 2011 regelt die neue Pflegefinanzierung im Krankenversicherungsgesetz und in der Krankenpflegeleistungsverordnung die Beiträge der Krankenversicherungen und die maximale Patientenbeteiligung an der Finanzierung der ambulanten Pflege (Ausnahmen: Diabetesfachberatung und Stillberatung). Den Kantonen fällt die Aufgabe zu, für die Restfinanzierung zu sorgen. Unklarheiten und der Systemwechsel führten zu kantonal sehr unterschiedlichen Stundenansätzen der freiberuflichen Pflege.
Die SBK-Geschäftsstelle unterstützt die Sektionen bei den Verhandlungen, die mit den Kantonen und in einigen Kantonen sogar mit den Gemeinden geführt werden müssen.Im Kanton Solothurn sind rechtliche Schritte in Vorbereitung, da die Restfinanzierung dort aus Sicht des SBK noch nicht befriedigend geregelt ist. Gespräche sind in den Kantonen Freiburg, Genf und Basel-Land im Gang. Über vereinbarte Änderungen wird laufend informiert.
Zusammenstellung der Restfinanzierung 2014 (Stand März 2014)
Zusammenstellung der Restfinanzierung 2013
Zusammenstellung Tarife und Fakturierung 2014
Zusammenstellung Tarife und Fakturierung 2013