Aktuell

08.09.2026

Wir bedauern jeden einzelnen Austritt aus dem SBK. Mehr Mitglieder stärken die Stimme der Pflege. Sollten Sie trotzdem ihre Mitgliedschaft beenden wollen, bitten wir Sie folgende Punkte zu beachten:

  • Eine Kündigung muss (...)
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Kat: News
31.08.2026

Das Interesse, Frau Dr. Bopp-Kistler in Luzern persönlich zu hören, war an der Veranstaltung vom 30. August riesengross. Rund 120 Personen fanden Platz im Hörsaal und konnten das Zwiegespräch zwischen Frau Dr. Bopp und der (...)
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Kat: News

«Krankenpflege»

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Diabetesberatung

Voraussetzungen für die selbständige Berufsausübung

Um Diabetesberatung gegenüber der obligatorischen Krankenversicherung geltend machen zu können, sind folgende Schritte erforderlich:

  • Bei der SBK-Anerkennungskommission ein Gesuch um Anerkennung als Diabetesfachberaterin nach KVG einreichen.
    Antragsformular 
  • Dem Zusammenarbeitsvertrag von SBK und der Schweizerischen Diabetesgesellschaft (SDG) beitreten.
    Beitrittsgesuch 

Weitere Details dazu finden Sie unter Freiberuflich werden oder in der Wegleitung für die freiberufliche Tätigkeit.

Qualitätsprogramm

Anbieter von Leistungen zulasten der obligatorischen Krankenversicherung sind gesetzlich verpflichtet, die Qualität ihrer Arbeit kontinuierlich zu überprüfen.

Der SBK und die SDG haben vereinbart, dass die freiberuflich tätigen Diabetesberater/innen das SDG-Qualitätsprogramm befolgen werden. 
Vereinbarung

Auskünfte

Für weitere Fragen steht Lucien Portenier zur Verfügung.