Rückerstattung des Solidaritätsbeitrages

Mitglieder, die in einem Unternehmen arbeiten, das einem der nachfolgenden Arbeitgebern angehört, haben die Möglichkeit, bis zum Ende des Jahres die tatsächlich gezahlten Solidaritätsbeiträge des Vorjahres bei der Sektion SBK Zentralschweiz zurückerstattet zu bekommen.

- Luzerner Kantonsspital / Luzerner Psychiatrie (LUKS/lups-Gruppe)
- VIVA Luzern
- Zuger Kantonsspital
- Kantonsspital URI

Zu den Bedingungen und dem Prozess für die Rückerstattung nehmen Sie bitte die unten stehenden Informationen zur Kenntnis.

Zuger Kantonsspital (ZGKS)

Alle dem GAV des Zuger Kantonsspital unterstellten Arbeitnehmenden bezahlen einen monatlichen Solidaritätsbeitrag. Der vom Lohn abgezogene Solidaritätsbeitrag wird den SBK-Mitgliedern auf Antrag zurückerstattet. 

Senden Sie uns den vom Zuger Kantonsspital erhaltenen Beleg über die von Ihnen gezahlten GAV-Solidaritätsbeiträge zusammen mit Ihrer Mitgliedsnummer und Ihren Bankdaten ein. Damit verringert sich der SBK-Mitgliederbeitrag um bis zu 36 Franken pro Jahr, und trotzdem können Sie von all unseren Dienstleistungen voll profitieren. Da lohnt es sich Mitglied zu sein! 

 

LUKS/lups-Gruppe:

Füllen Sie bitte das Webformular von LUKS/lups aus.  

Eine erfolgreiche Übermittlung des Webformulars ist nur möglich, wenn das Bestätigungsdokument der Personalabteilung im Webformular hoch geladen wird.
Wir benötigen neben der Angabe Ihrer SBK-Mitgliedernummer auch Ihre Personalien und die Höhe der abgezogene Solidaritätsbeiträge des letzten Jahres auf dem Dokument der Personalabteilung. Daraus muss ersichtlich sein, dass Sie in der betreffenden Zeit in einem Spital oder einer Klinik im Geltungsbereich des Gesamtarbeitsvertrages für LUKS/lups Gruppe gearbeitet haben.

WICHTIG:
Anträge auf Rückerstattung der gezahlten Solidaritätsbeiträge, die keinen Beleg der Personalabteilung über die genaue Höhe der gezahlten Solidaritätsbeiträge enthalten, können NICHT bearbeitet werden.

 

 

VIVA Luzern:

Alle dem GAV der VIVA unterstellten Arbeitnehmenden bezahlen einen monatlichen Solidaritätsbeitrag. Der vom Lohn abgezogene Solidaritätsbeitrag wird den SBK-Mitgliedern auf Antrag zurückerstattet. 

Senden Sie uns den VIVA erhaltenen Beleg über die von Ihnen gezahlten GAV-Solidaritätsbeiträge zusammen mit Ihrer Mitgliedsnummer und Ihren Bankdaten ein. Wir überweisen Ihnen dann gerne den Betrag auf Ihre angegebenes Konto.

 

 

NEU ab 2025: GAV URI

Auf Anfang 2025 wird auch das Kantonsspital URI einen eigenen GAV haben. Wenn Sie beim Kantonssptial URI arbeiten, können Sie ab 2026 die Beiträge, die Sie für den Solidaritätsfonds im Jahr 2025 gezahlt haben, beim SBK zurück fordern.

Der genaue Rückforderungsprozess wird noch mit der Spitalleitung geklärt.