Mitgliederbeiträge

Der SBK hat unterschiedliche Mitgliedsbeiträge für Mitglieder mit und ohne Pflegediplom. Die Höhe des jährlichen Beitrags richtet sich nach dem Arbeitspensum. Normalerweise wird der Jahresbeitrag im Januar mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen in Rechnung gestellt. Es besteht auch die Möglichkeit, halbjährliche oder vierteljährliche Rechnungen gegen eine zusätzliche Gebühr zu erhalten. Studierende und Auszubildende ab 18 Jahren sind bis zum Abschluss ihrer Ausbildung von der Zahlung des Jahresbeitrags befreit. In der folgenden Tabelle sind die verschiedenen Beiträge aufgeführt.

 Übersicht über  die aktuellen Mitgliederbeiträge.

Sonderbeitrag in Höhe von 20 Franken für 2024

Zusatzaufwände im Rahmen der Umsetzung der Pflegeinitiative:

Für 2024 erhebt der SBK aufgrund der Zusatzbelastung im Rahmen der Umsetzung der Pflegeinitiative einen zusätzlicher Beitrag in Höhe von 20 Franken. Diesen zeitlich begrenzten Sonderbeitrag hat Delegiertenversammlung des SBK im Juni 2022 beschlossen, aufgrund der grossen lokalen Zusatzaufwände einzuführen.

Mit den zusätzlichen Ressourcen wird Ihr Berufsverband seine Bemühungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der gesamten Schweiz verstärken.

Ziel: Die Forderungen der Pflegeinitiative sollen im Interesse der Pflegenden umgesetzt werden. Dazu sind im Rahmen der politischen Gesetzgebungsverfahren in jedem Kanton Vernehmlassungen, Stellungnahmen, Gespräche mit Politikern und politischen Stellen u. v. mehr notwendig.

Der Sonderbeitrag ist in den genannten Mitgliedsbeiträgen enthalten.

 

Ratenzahlungen

Mitglieder haben die Möglichkeit, ihren Mitgliedsbeitrag jährlich, halbjährlich oder vierteljährlich zu bezahlen.

Bei Ratenzahlungen fallen zusätzliche Gebühren von 10 Franken (halbjährlich) bzw. 20 Franken (vierteljährlich) an.

Der Mitgliedsbeitrag für neue Mitglieder wird anteilig für das laufende Kalenderjahr berechnet.

 

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