Häufige Fragen und Antworten rund um die Mitgliedschaft beim SBK

Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf Fragen, welche dem SBK im Zusammenhang mit einer Mitgliedschaft immer wieder gestellt werden. Wenn Sie hier nicht fündig werden, dürfen Sie gerne Ihre Frage der Sektion stellen

Ich möchte freiberuflich tätig werden. Was gilt es zu beachten?

Für Fragen zur freiberuflichen Mitgliedschaft ist unser Dachverband SBK-ASI zuständig.

Alle Fragen zur freiberuflichen Mitgliedschaft könne Sie an freiberufliche@sbk-asi.ch richten.

 

Benötigen Sie Beratung rund um die Ausgestaltung ihrer freiberuflichen Tätigkeit und Erfüllung der administrativen Vorgaben, dann wenden Sie sich bitte direkt an Curacasa.

Die Kollegen werden Ihnen gerne Auskunft geben.

Ich bin umgezogen. Wie melde ich meine neue Adresse?

Ich bin umgezogen. Wie melde ich meine neue Adresse?

Um die Zustellung der Zeitschrift Krankenpflege und anderer Korrespondenz unterbruchsfrei zu gewährleisten, sind wir auf aktuelle Adressdaten der Mitglieder angewiesen.


Sie können dem SBK die Adressänderung mitteilen, indem Sie einen Umzug zeitnah im Mitgliederportal unter Dienstleistungen =>Adressmutation selber erfassen.

Ist dies nicht möglich, können Sie uns auch gerne die Änderungen an die Gescchäftsstelle per E-mail senden. 

Ich habe eine neue E-Mail-Adresse. Wie kann ich diese dem SBK melden?

Ich habe eine neue E-Mail-Adresse. Wie kann ich diese dem SBK melden?

Eine aktuelle E-Mailadresse ist die Voraussetzung, damit der SBK und Ihre Sektion Sie regelmässig über den Verband und ihre Aktionen informieren können.

Wenn Sie vom SBK bereits E-Mails erhalten, können Sie eine neue E-Mailadresse selber im Mitgliederportal erfassen. Sie finden das entsprechende Formular unter Dienstleistungen =>Adressmutation.

Falls Sie dem SBK bisher noch keine E-Mailadresse gemeldet haben, können Sie dies nachholen. In diesem Fall senden Sie bitte eine E-Mail an die Sektion und bitten sie, Ihre E-Mailadresse in der Mitgliederdatenbank zu erfassen. 

Ich habe einen neuen Arbeitgeber. Soll ich den dem SBK melden?

Ich habe einen neuen Arbeitgeber. Soll ich den dem SBK melden?

Im Mitgliederportal können Sie Ihren Arbeitgeber unter Dienstleistungen =>Adressmutation eintragen.

Damit der SBK und die Sektion die Arbeitsbedingungen in den einzelnen Institutionen verbessern können, ist es sehr hilfreich, wenn wir wissen, in welchen Unternehmen die Mitglieder arbeiten.

Sie unterstützen so die Anstrengungen des SBK, die Mitglieder in den Institutionen zu vernetzen und gemeinsam mit ihnen die Situation in der Pflege und für die Pflegefachpersonen zu verbessern.  

Welche Informationen führt der SBK über mich? Wer hat darauf Zugriff?

Welche Informationen führt der SBK über mich? Wer hat darauf Zugriff?

Der SBK, seine Sektionen und der Fachverband Curacasa verwalten die Mitgliederdaten mit dem ERP Tocco. Die Daten werden auf den Servern von Tocco in der Schweiz gehalten. Darin werden die Personalien, Adressen und Informationen zur Mitgliedschaft geführt. Teilnahmen an Weiterbildungsveranstaltungen des SBK und seiner Sektionen sowie die Korrespondenz und E-Mails an die und von den Mitgliedern werden darin festgehalten.

Der Zugang zu diesen Informationen ist nur den Angestellten des SBK, seiner Sektionen und von Curacasa möglich. Die Weitergabe der Daten an Dritte ist grundsätzlich untersagt. Vorbehalten bleibt die Ausleihe von Adressdaten an Partner des SBK, sofern das Mitglied dem zugestimmt hat. 

Ich wurde von einem Partner des SBK kontaktiert. Wie kann ich die Weitergabe meiner Adresse an Dritte verhindern?

Ich wurde von einem Partner des SBK kontaktiert. Wie kann ich die Weitergabe meiner Adresse an Dritte verhindern?

Als Sie dem SBK beigetreten sind, konnten Sie angeben, ob der SBK Ihre Adresse für Werbezwecke an Dritte weitergeben darf. Falls Sie dem zugestimmt haben, ermöglichen Sie Ihrem Berufsverband, Ihre Postadresse, Telefonnummer und E-Mailadresse an ausgewählte Partner zu übergeben. Diese sind darauf berechtigt, Ihnen Werbung zu schicken oder Sie telefonisch zu kontaktieren.

Wenn Sie dies nicht (mehr) wünschen, können Sie dies der Sektion mitteilen. Ihre Adresse wird darauf nicht mehr an Dritte weitergegeben und Sie erhalten nur noch E-Mails und Korrespondenz vom SBK und der Sektion. 

Ich möchte den elektronischen Newsletter des SBK nicht mehr erhalten. Wie gehe ich vor?

Ich möchte den elektronischen Newsletter des SBK nicht mehr erhalten. Wie gehe ich vor?

Im Regelfall erhalten alle Mitglieder, welche dem SBK ihre E-Mailadresse gemeldet haben, mehrmals im Jahr einen elektronischen Newsletter. In diesem informiert Sie der SBK über aktuelle Entwicklungen in der Pflege und weist Sie auf Angebote des Berufsverbandes hin.

Falls Sie diesen Newsletter nicht mehr erhalten möchten, können Sie die Geschäftsstelle per E-mail an info@sbk-zentralschweiz.ch informieren. Danach wird Ihre E-Mailadresse für den Versand von Newslettern gesperrt.

Sie werden jedoch weiterhin E-Mails vom Verband erhalten, zum Beispiel Einladungen an Mitgliederversammlungen oder Rechnungen. 

Ich benötige meine Mitgliedernummer. Wo finde ich diese?

Ich benötige meine Mitgliedernummer. Wo finde ich diese?

Seit März 2022 erhalten die Mitglieder keinen physischen Mitgliederausweis mehr.

Stattdessen finden Sie im Mitgliederportal unter "Dienstleistungen =>Mitgliederausweis" einen elektronischen Ausweis.

Dieser enthält Ihre persönlichen Informationen sowie Ihre Mitgliedsnummer und Kategorie.

Die Mitgliedsnummer wird als Ihre eindeutige Kennung verwendet und ist unter anderem für die Registrierung auf "e-log" erforderlich.

Ich erinnere mich nicht mehr an das Passwort für das Mitgliederportal. Wie erhalte ich ein neues Passwort?

Ich erinnere mich nicht mehr an das Passwort für das Mitgliederportal. Wie erhalte ich ein neues Passwort?

Alle Mitglieder, die dem SBK eine E-Mail-Adresse mitgeteilt haben, können im Mitgliederportal ihre Daten einsehen und einen Teil davon aktualisieren oder ergänzen.

Für das Login ins Mitgliederportal wird die E-Mail-Adresse und das vom Mitglied festgelegte Passwort verwendet.

Wenn Sie sich nicht mehr an das Passwort erinnern oder noch keines festgelegt haben, klicken Sie auf der Login-Seite auf "Passwort vergessen" (direkt unter der Login-Maske). Geben Sie im nächsten Schritt Ihre E-Mail-Adresse in das entsprechende Feld ein, die Sie dem SBK mitgeteilt haben.

Nachdem Sie auf die Schaltfläche "Anfordern" geklickt haben, erhalten Sie umgehend ein neues Passwort per E-Mail zugeschickt. In dieser zugesendeten E-Mail finden Sie dann das Initialpasswort, das Sie nach dem erstmaligen Einloggen sofort ändern müssen. Falls Sie keine E-Mail erhalten, könnte sie versehentlich im Spam-Ordner gelandet sein. Bitte überprüfen Sie auch diesen Ordner.

Ich arbeite mehr bzw. weniger. Wie kann ich meinen Mitgliedsbeitrag anpassen lassen?

Ich arbeite mehr bzw. weniger. Wie kann ich meinen Mitgliedsbeitrag anpassen lassen?

Der Beitrag, den Sie als Mitglied zahlen, hängt von Ihrem Beschäftigungsgrad ab. Die verschiedenen Beitragskategorien finden Sie auf unserer Website.

Falls Ihr aktueller Beschäftigungsgrad nicht mehr der Beitragskategorie entspricht, bitten wir Sie, die Änderung entweder selbst im Mitgliederportal unter dem Bereich "Dienstleistungen =>Selbstdeklaration" vorzunehmen oder uns per E-Mail darüber zu informieren.

Bitte beachten Sie, dass Änderungen, die bis zum Ende des Jahres vorgenommen oder mitgeteilt werden, erst im Januar bei der Rechnungsstellung berücksichtigt werden können.

Ich gehe in Pension. Kann ich noch Mitglied des SBK bleiben?

Ich gehe in Pension. Kann ich Mitglied des SBK bleiben?

Wir möchten Ihnen wärmstens empfehlen, auch nach Ihrer Pensionierung Mitglied im SBK zu bleiben. Als pensioniertes Mitglied profitieren Sie weiterhin von den individuellen Mitgliedervorteilen und erhalten die Krankenpflege. Sie haben die Möglichkeit, sich im Berufsverband zu engagieren und an den Mitgliederversammlungen der Sektion mit Stimm- und Wahlrecht teilzunehmen. Außerdem bleiben Sie weiterhin Teil unseres Netzwerks und bleiben somit im Kontakt mit der Pflegebranche.

Für pensionierte Mitglieder gilt ein reduzierter Mitgliederbeitrag von nur CHF 114 pro Jahr. Bitte teilen Sie uns Ihre Pensionierung rechtzeitig über das Mitgliederportal oder per E-Mail an die Sektion mit, damit wir Ihren Mitgliederbeitrag rechtzeitig anpassen können, wenn die Rechnung erstellt wird.

Ich bin stellenlos. Gibt es einen reduzierten Mitgliedsbeitrag?

Ich bin stellenlos. Gibt es einen reduzierten Mitgliedsbeitrag?

Auch arbeitslose Personen sollen die Möglichkeit haben, Mitglied im SBK zu bleiben und von den Angeboten wie Zeitschrift, Weiterbildung und Rechtsberatung zu profitieren. Für arbeitslose Mitglieder gilt ein reduzierter Jahresbeitrag von CHF 67.--

Um diesen Anspruch geltend zu machen, befolgen Sie bitte die folgenden Schritte:

Bezahlen Sie die volle Rechnung für den Mitgliedsbeitrag, die Sie im Januar erhalten haben.
Senden Sie anschließend ein kurzes schriftliches Gesuch um Rückerstattung an die SBK-Geschäftsstelle.

Fügen Sie eine Bestätigung des RAV bei, dass Sie Arbeitslosenleistungen beziehen.

Bitte vergessen Sie nicht, Ihre Kontonummer anzugeben oder einen Einzahlungsschein beizulegen.
Der zu viel bezahlte Beitrag wird Ihnen umgehend zurückerstattet.

Ich habe mein Studium beendet. Ab wann bezahle ich den Mitgliedsbeitrag?

Ich habe mein Studium beendet. Ab wann bezahle ich den Mitgliedsbeitrag?

Während des Studiums bzw. der Lehre ist die SBK-Mitgliedschaft kostenfrei.

In der Beitrittserklärung haben Sie angegeben, in welchem Jahr Sie voraussichtlich Ihr Diplom erhalten werden. Im Herbst des Diplomjahres erhalten Sie einen Brief vom SBK, der Sie auf das Ende der Gratismitgliedschaft hinweist.

Wenn Sie nichts unternehmen, werden Sie ab dem Folgejahr der Mitgliederkategorie "Pensum 51-100%" zugeordnet und der entsprechende Mitgliedsbeitrag wird fällig.

Falls Sie nach dem Studium bzw. Lehre weniger als 50% arbeiten, haben Sie die Möglichkeit, dies der Sektion mitzuteilen oder direkt im Mitgliederportal unter "Dienstleistungen =>Selbstdeklaration" anzugeben.

In diesem Fall erhalten Sie eine Rechnung für die gewählte Mitgliederkategorie entsprechend Ihrer Arbeitszeit.

Ich möchte den Mitgliedsbeitrag in Raten zahlen. Wie gehe ich vor?

Ich möchte den Mitgliedsbeitrag in Raten zahlen. Wie gehe ich vor?

In der Regel erfolgt die jährliche Rechnungsstellung des Mitgliedsbeitrags im Januar mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, den Mitgliedsbeitrag in zwei oder vier Raten zu bezahlen.

Wenn Sie diese Option wünschen, teilen Sie dies bitte per E-Mail der Sektion mit.

Sobald die Ratenzahlung aktiviert ist, erhalten Sie die Rechnung mit zwei oder vier Teilzahlungen, die über das Jahr verteilt fällig sind. Für die halbjährliche Rechnungsstellung wird ein Zuschlag von CHF 10.-- erhoben, während bei vierteljährlicher Zahlung ein Zuschlag von CHF 20.-- anfällt.

Ich möchte meine Mitgliedschaft kündigen. Wen muss ich informieren?

Ich möchte meine Mitgliedschaft kündigen. Wen muss ich informieren?

Kündigung muss gemäss unserer Statuten spätestens drei Monate vor Jahresende erfolgen und ist an die Sektion zu senden.

Falls Sie mit dem SBK unzufrieden sind und daher Ihre Mitgliedschaft beenden möchten, bitten wir Sie herzlich, die Sektion vor der Kündigung über Ihre Unzufriedenheit zu informieren.

Wir schätzen es sehr, wenn wir solche Rückmeldungen erhalten, da sie uns helfen, besser auf die Bedürfnisse unserer Mitglieder einzugehen und ihre Erwartungen zu erfüllen.

 

Bitte beachten Sie, dass bei Kündigung der Mitgliedschaft auch etwaige individuelle Mitgliederdienstleistungen und Mitgliedervorteile, die ggf. während der Mitgliedschaft in Anspruch genommen wurden, erlöschen.

Ich habe den Berufsrechtsschutz in Anspruch genommen. Wie lange verpflichte ich mich dadurch als SBK-Mitglied?

Ich habe den Berufsrechtsschutz in Anspruch genommen. Wie lange verpflichte ich mich dadurch als sBK-Mitglied?

Durch den Erhalt des Berufsrechtsschutzes vom SBK verpflichten Sie sich zu einer fortlaufenden Mitgliedschaft.

Sollten Sie innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss Ihres Rechtsschutzfalles aus dem SBK austreten, sind Sie verpflichtet, die vom SBK übernommenen Leistungen vollumfänglich zurückzuerstatten.