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«Krankenpflege»

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Aufgaben

Aufgaben/PflichtenDie Aufgaben des Vorstands sind vielfältig und gemäss Statuten wie folgt definiert:


Art. 22   Aufgaben des Vorstandes
 
Der Vorstand ist das geschäftsführende Organ und für alle Aufgaben zuständig, die nicht
ausdrücklich einem anderen Organ zugewiesen werden. Insbesondere obliegen ihm folgende Geschäfte: 

 

  1. Verwirklichung des Sektionszweckes
  2. Vorbereitung der Hauptversammlung und Ausführung ihrer Beschlüsse 
  3. Anträge an die Hauptversammlung in Angelegenheiten, in denen der 
  4. Vorstand einen Beschluss durch die Hauptversammlung wünscht oder welche 
  5. Anliegen an die Delegiertenversammlung des SBK enthalten.
  6. Anträge an den Zentralvorstand des SBK
  7. Beratung und Beschluss über Verbandsanliegen von Mitgliedern, soweit dafür die 
  8. Hauptversammlung nicht direkt zuständig ist.
  9. Erstellung eines Reglements mit Rechten und Pflichten der assoziierten Mitgliedern
  10. Ausschluss von Mitgliedern
  11. Verwaltung des Sektionsvermögens inkl. Budgetierung, Erstellen der Jahresrechnung 
  12. und des Finanzplanes, Festlegung der Entschädigung der Organe
  13. Vertretung der Sektion nach aussen
  14. Anstellung der Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle.
  15. Rechtsmittelinstanz in den statutarisch vorgesehenen Fällen. 
  16. Entscheid über die Schaffung und Auflösung von Dienstleistungsbetrieben 

 

 Art. 23   Zusammensetzung des Vorstands

 

1   Der Vorstand besteht aus:
    a) der Präsidentin und der Vizepräsidentin oder
    b) den Kopräsidentinnen
    c) mindestens 5 und maximal 10 weiteren Mitgliedern der Sektion, wobei die Mehrheit
    aus ordentlichen Mitgliedern bestehen muss.
2   Die Mitglieder gemäss Abs. 1 lit. c werden auf 4 Jahre gewählt. Wiederwahl ist möglich.
3   Der Vorsitz wird von der Präsidentin, einer Vizepräsidentin oder Kopräsidentin geführt.
Im Übrigen konstituiert sich der Vorstand selbst, insbesondere kann er für die Bearbeitung seiner Geschäfte Kommissionen und Arbeitsgruppen bilden.