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«Krankenpflege»
Aufgaben
Aufgaben/PflichtenDie Aufgaben des Vorstands sind vielfältig und gemäss Statuten wie folgt definiert:
Art. 22 Aufgaben des Vorstandes
Der Vorstand ist das geschäftsführende Organ und für alle Aufgaben zuständig, die nicht
ausdrücklich einem anderen Organ zugewiesen werden. Insbesondere obliegen ihm folgende Geschäfte:
- Verwirklichung des Sektionszweckes
- Vorbereitung der Hauptversammlung und Ausführung ihrer Beschlüsse
- Anträge an die Hauptversammlung in Angelegenheiten, in denen der
- Vorstand einen Beschluss durch die Hauptversammlung wünscht oder welche
- Anliegen an die Delegiertenversammlung des SBK enthalten.
- Anträge an den Zentralvorstand des SBK
- Beratung und Beschluss über Verbandsanliegen von Mitgliedern, soweit dafür die
- Hauptversammlung nicht direkt zuständig ist.
- Erstellung eines Reglements mit Rechten und Pflichten der assoziierten Mitgliedern
- Ausschluss von Mitgliedern
- Verwaltung des Sektionsvermögens inkl. Budgetierung, Erstellen der Jahresrechnung
- und des Finanzplanes, Festlegung der Entschädigung der Organe
- Vertretung der Sektion nach aussen
- Anstellung der Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle.
- Rechtsmittelinstanz in den statutarisch vorgesehenen Fällen.
- Entscheid über die Schaffung und Auflösung von Dienstleistungsbetrieben
Art. 23 Zusammensetzung des Vorstands
1 Der Vorstand besteht aus:
a) der Präsidentin und der Vizepräsidentin oder
b) den Kopräsidentinnen
c) mindestens 5 und maximal 10 weiteren Mitgliedern der Sektion, wobei die Mehrheit
aus ordentlichen Mitgliedern bestehen muss.
2 Die Mitglieder gemäss Abs. 1 lit. c werden auf 4 Jahre gewählt. Wiederwahl ist möglich.
3 Der Vorsitz wird von der Präsidentin, einer Vizepräsidentin oder Kopräsidentin geführt.
Im Übrigen konstituiert sich der Vorstand selbst, insbesondere kann er für die Bearbeitung seiner Geschäfte Kommissionen und Arbeitsgruppen bilden.