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«Krankenpflege»
Delegiertenversammlung
Delegiertenversammlung, "Parlament" des SBK Schweiz
Die Delegiertenversammlung ist oberstes Organ des SBK. Hier sehen Sie die Vertretungen der Sektion Zentralschweiz an der Delegiertenversammlung.
Die Delegiertenversammlung hat folgende Aufgaben und Kompetenzen (gemäss Statuten SBK-ASI vom 16. Juni 2016):
1. Genehmigungsgeschäfte, Aufsicht und Beschwerdeinstanz
a) Genehmigung des Leitbildes und der grundsätzlichen Verbandspolitik;
b) Genehmigung der mittel- bis längerfristigen inhaltlichen und finanziellen Planung;
c) Genehmigung der Jahresrechnung und Kenntnisnahme des Jahresberichtes des Zentralvorstandes;
d) Entlastung des Zentralvorstandes;
e) Genehmigung des Reglementes über die Mitgliedschaft;
f) Genehmigung des Beitragsreglementes, Festsetzung der Mitgliederbeiträge und ihrer Aufteilung zwischen dem SBK und seinen Gliedverbänden;
g) Festsetzung der Beiträge der Kollektivmitglieder;
h) Festsetzung der Beiträge eines anerkannten Verbandes HCA;
i) Genehmigung des Reglementes der Geschäftsprüfungskommission;
j) Aufsicht bzw. Oberaufsicht über die Verbandsorgane;
k) Beschwerdeinstanz in den statutarisch vorgesehenen Fällen.
2. Wahlgeschäfte, Ernennungen
a) Wahl der Präsidentin, der Vizepräsidentin und der übrigen Mitglieder des Zentralvorstandes;
b) Wahl der Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission;
c) Wahl der Revisionsstelle;
d) Ernennung von Ehrenmitgliedern des SBK auf Antrag des Zentralvorstandes und der Gliedverbände.
3. Entscheide
a) Aufnahme, Ausschluss, Genehmigung des Austrittes, der Auflösung, Fusion oder Teilung von Gliedverbänden und deren Folgen;
b) Aufnahme, Ausschluss, Genehmigung des Austrittes, der Auflösung, Fusion oder Teilung eines anerkannten Verbandes HCA und deren Folgen;
c) Aufnahme und Ausschluss von Kollektivmitgliedern und deren Folgen;
d) Mitgliedschaften des SBK in Organisationen, die seine Autonomie einschränken können;
e) Schaffung und Liquidation von rechtlich selbständigen Dienstleistungsbetrieben und Sozialeinrichtungen des SBK;
f ) Änderungen der Statuten;
g) Auflösung oder Fusion des SBK und Verwendung eines allfälligen Liquidationserlöses.
Aufwand für das Delegiertenmandat (Ehrenamt)
Die Delegierten aus allen Sektionen tagen in der Regel 1x jährlich einen ganzen Tag in Bern. Die Vorbereitung umfasst (nebst Einarbeiten in entsprechende Unterlagen) in der Sektion Zentralschweiz je eine Abendsitzung im Mai und November in Luzern. Die Wahl der Delegierten für eine Amtsdauer von 4 Jahren obliegt der Hauptversammlung