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«Krankenpflege»

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Teilrevision des Gesundheitsgesetzes Kanton Nidwalden

27. Juli 2015

Der SBK beteiligt sich an der Vernehmlassung

Wie bereits in den Kantonen Schwyz und Obwalden wird nun auch das Gesundheitsgesetz des Kantons Nidwalden den Neuerungen auf Bundesebene angepasst. Der SBK hat zum Entwurf bei den pflegerelevanten Artikeln Stellung genommen.

Insgesamt heisst der SBK die vorgeschlagenen Anpassungen gut. Im Sinne einer Anregung empfiehlt er, die "Organisation der Krankenpflege und Hilfe zu Hause" etwas mehr auszudifferenzieren, als im KVG formuliert. Die Bevölkerung soll wissen, dass darunter auch Leistungen wie die Diabetesberatung, Wochenbettpflege oder Wundambulatorien geregelt sind.

In der Frage der Palliativpflege fordert der SBK, nicht nur die Absicht zur Versorgung gesetzlich zu regeln, sondern auch die Finanzierung. Neue Betriebsbewilligungen sollen auch im Bereich der Palliativpflege möglich sein.

Die gesamte Stellungnahme können Sie hier einsehen.

Die Stellungnahme zur Revision des Gesundheitsgesetzes Kanton Obwalden finden Sie hier.