Gesundheitsversorgung Kanton Luzern
Anliegen der Pflege im Entwurf Planungsbericht aufgenommen
Der SBK hat im Mai 2015 zum Entwurf Gesundeitsversorgung im Kanton Luzern Stellung genommen. Die wichtigsten Anliegen sind nun im 2. Entwurf aufgenommen worden:
- Neue Versorgungsmodelle sollen das Potential der Pflegeexpertise (Advanced Practice Nurse, ANP) berücksichtigen.
- Es soll geprüft werden, ob der Zugang zu einer Fachhochschulausbildung Pflege in der Zentralschweiz verbessert werden kann.
- Die Flexibilisierung der Arbeitszeit (z.B:Pikett und ungeplantem Abruf) führt nicht zu einer Mitarbeiterbindung im Gesundheitswesen und ist zu streichen.
Erwartungsgemäss nicht aufgenommen wurde das Anliegen, gute Arbeitsbedingungen verbindlich in einem Gesamtarbeitsvertrag für alle Listenspitäler im Kanton zu definieren. Der Entwurf ist online publiziert:
www.lu.ch/downloads/lu/kr/botschaften/2015-2019/b_021.pdf
Der SBK hatte nun anfangs Jahr die Gelegenheit, der Kommission Gesundheit, Arbeit und Soziale Sicherheit (GASK) des Kantons ihre Anliegen nochmals vorzubringen und Fragen der Kommissionsmitglieder zu beantworten. Für die Stimme der Pflege ist es bedeutsam, neben den Spitalleitungen von den politischen Akteuren gehört zu werden. Die GASK wird den Entwurf Mitte Februar nochmals beraten, bevor er danach dem Kantonsrat vorgelegt wird.