Aktuell
Schnellzugriff
«Krankenpflege»
Mitgliederbeiträge
Die Höhe des Mitgliederbeitrags richtet sich nach dem Beschäftigungsgrad. Er wird in 5 Kategorien erhoben; die Rechnungen werden jeweils Anfang Februar verschickt.
Stichtag für die Berechnung des Mitgliederbeitrags ist der 1. Januar. Bitte überprüfen Sie, ob Sie in der richtigen Kategorie eingeteilt sind und melden Sie uns allfällige Änderungen bis spätestens 31. Dezember per Mail.
| Kategorie 11 | = Beschäftigungsgrad 51 – 100% | Fr. 295.– |
| Kategorie 12 | = Beschäftigungsgrad 11 – 50% | Fr. 195.– |
| Kategorie 13 | = Studierende HF und FH | Gratis! |
| Kategorie 14 | = Nicht berufstätig oder bis max. 10% | Fr. 94.– |
| Kategorie 19 | = Freiberuflich Pflegende mit ZSR-Nummer | Fr. 295.– |
Mitgliederbeiträge assoziierte Mitglieder
| Kategorie 11 | = Beschäftigungsgrad 51 – 100% | Fr. 200.– |
| Kategorie 12 | = Beschäftigungsgrad 0 – 50% | Fr. 150.– |
| Kategorie 13 | = in Ausbildung | Gratis! |
Arbeitslos? – Reduktion auf Mitgliederbeitrag
Wer seine Arbeitsstelle verloren hat, soll trotzdem Mitglied des SBK bleiben können. Der SBK bietet erwerbslosen Pflegenden die Mitgliedschaft zum reduzierten Jahresbeitrag von total rund 40 Franken an (Betrag kann leicht variieren).
So gehen Sie vor:
Bezahlen Sie die volle Beitragsrechnung, die Anfang Februar verschickt wird. Anschliessend richten Sie ein kurzes schriftliches Gesuch um Rückerstattung an die SBK-Geschäftsstelle in Bern. Dazu legen Sie eine Bestätigung bei, dass Sie Arbeitslosenleistungen beziehen sowie ihre Kontonummer oder einen ausgefüllten Einzahlungsschein.
Der einbezahlte Mitgliederbeitrag wird Ihnen anschliessend bis auf den erwähnten Betrag rückerstattet.