Aktuell

13.08.2026

Stellungnahme zu den Medienberichten betreffend Viva Luzern AG
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Kat: News
31.07.2026

Wir bedauern jeden einzelnen Austritt aus dem SBK. Mehr Mitglieder stärken die Stimme der Pflege. Sollten Sie trotzdem ihre Mitgliedschaft beenden wollen, bitten wir Sie folgende Punkte zu beachten:

  • Eine Kündigung muss (...)
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Kat: News

«Krankenpflege»

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Austritt

Der Austritt als ordentliches Mitglied kann gemäss Artikel 8 der Statuten nur auf Ende eines Kalenderjahres erfolgen und muss drei Monate im voraus (d.h. bis 30. September) gekündigt werden. Die Kündigung muss der zuständigen Sektion in Briefform mitgeteilt werden. Wenn Sie die Kündigung früh genug schicken, muss der Versand nicht eingeschrieben erfolgen. Wir bestätigen Ihnen den Empfang. 

Bitte beachten Sie, dass Austritte, welche nach dem 30. September eintreffen, erst auf Ende des Folgejahres wirksam werden.