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«Krankenpflege»
SBK fordert Mitsprache bei Spitäler Lachen/Einsiedeln
Beim geplanten gemeinsamen Spital Einsiedeln/Lachen will der SBK die Bedingungen für das Personal mitgestalten
Die Spitäler Lachen und Einsiedeln informierten über die Presse zu ihrem geplanten Zusammenschluss. Dabei betonen die Spitäler, dass es sich nicht um ein Spar- oder Personalabbauprojekt handle. Wenn sich Spitäler zusammenschliessen ändern sich unweigerlich die Anstellungsbedingungen. Hier möchte der SBK mitreden, um das Personalreglement so auszugestalten, dass die Spitäler auch in Zukunft für die Pflege ein attraktiver Arbeitsplatz bleiben.
In einem Schreiben an den Stiftungsratspräsidenten und den Verwaltungsratspräsidenten fordert der SBK nun zusammen mit dem Verband der Assistenzärzte (VSAO) und dem Vpod in die Entwicklung der personalrelevanten Themen einbezogen zu werden. Im Idealfall werden die neuen Anstellungsbedingungen in einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) festgehalten. In Gesamtarbeitsverträgen werden durch Arbeitgeber und Arbeitnehmendenverbände gemeinsam vereinbarte Bestimmungen über Abschluss, Inhalt, Beendigung der einzelnen Arbeitsverhältnisse und weitere Bestimmungen der beteiligten Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgestellt. Ein GAV kommt demnach durch übereinstimmende gegenseitige Willensäusserungen der Parteien zustande. Er trägt dazu bei, dass Arbeitsstreitigkeiten über Verhandlungen geregelt werden können.