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«Krankenpflege»

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SBK nimmt Stellung zur geplanten Revision des Spitalgesetzes

16. Mai 2018

Die Privatisierung eines so grossen Arbeitgebers wie das Luzerner Kantonsspital wird ohne Pflicht zum Gesamtarbeitsvertrag abgelehnt

Innerhalb der Arbeitsgemeinschaft Luzerner Personalverbände (ALP-Gesundheit) hat sich der SBK Zentralschweiz an der Vernehmlassung zur Revison des Spitalgesetzes beteiligt. Zentrale Aussagen sind folgende

  • Die Vorteile einer Überführung unter eine Holdingstruktur sind weder für die Patienten noch für das Personal ersichtlich. Bereits heute sind vielfältige, sinnvolle Kooperationen möglich
  • Nur ein Gesamtarbeitsvertrag sichert langfristig die guten Anstellungsbedingungen, welche aktuell denjenigen des Kantonspersonals entsprechen. Weil ein Gesamtarbeitsvertrag einvernehmliche Lösungen fördert und eine willkürliche, einseitige Anpassung des Personalreglementes verhindert.
  • Eine von den Bürgern finanzierte Leistung der Grundversorgung kann nicht der Marktfreiheit überlassen werden.

Lesen Sie hier die differenzierte Stellungnahme der Verbände und die Ausführungen, wieso ein Gesamtarbeitsvertrag für das Personal und die Patienten wichtig ist.