Volksinitiative zur Pflegefinanzierung Kanton Luzern:
Der Vorstand lehnt die Initiative zum jetzigen Zeitpunkt ab.
Der Vorstand des SBK Zentralschweiz hat die Volksinitiative "Für eine gerechte Aufteilung der Pflegefinanzierung", welche am 15. November zur Abstimmung gelangt, diskutiert. Grundsätzlich ist die schlechtere Finanzierung der Langzeitpflege gegenüber der Akutpflege aus Sicht des SBK störend. Auch hat der SBK gute Erfahrungen gemacht bezüglich Kantonen, in denen die Pflegefinanzierung durch den Kanton koordiniert ist. Der Vorstand kommt trotzdem zum Schluss, dass die Initiative zum jetzigen Zeitpunkt abzulehnen ist. Dies aus folgenden Gründen:
- Eine Evaluation des Pflegefinanzierungsgesetzes (mit Audit) ist für 2018 vorgesehen, eine Gesetzesrevision müsste danach erfolgen.
- Die von Ständerätin Egerszegi Christine eingereichte parlamentarischen Initiative 14.417 Nachbesserung der Pflegefinanzierung www.parlament.ch/d/suche/seiten/geschaefte.aspx wird bei der Umsetzung ebenfalls eine Revision der kantonalen Gesetzgebung erfordern.
Die Initiative selbst bedeutet erst eine Gesetzesänderung. Fragen der Umsetzung (Aufwand für die Leistungserbringer) sind damit noch nicht festgelegt.