Kündigung der Mitgliedschaft wird bestätigt (Kopie 1)
08. September 2015
Wir bedauern jeden einzelnen Austritt aus dem SBK. Mehr Mitglieder stärken die Stimme der Pflege. Sollten Sie trotzdem ihre Mitgliedschaft beenden wollen, bitten wir Sie folgende Punkte zu beachten:
- Eine Kündigung muss gemäss Statuten brieflich (nicht per Mail) erfolgen
- die Kündigung muss der Sektion bis spätestens 30. September vorliegen
- Um Missverständnissen vorzubeugen, erhalten Sie von der Sektion eine Bestätigung der Kündigung. Sollte Ihnen diese nicht innerhalb von 2 Wochen nach Ihrem Kündigungsschreiben vorliegen, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.
- Ist es Ihnen aus finanziellen Gründen nicht möglich, den Mitgliederbeitrag weiterhin zu bezahlen? Dann melden Sie sich bei Ihrer Sektion. Der SBK führt einen Fonds, der Mitgliedern in finanzieller Not hilft.