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«Krankenpflege»

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Eine 5. Ferienwoche für die Mitarbeitenden des Zuger Kantonsspitals

17. Dezember 2014

Die Verhandlungsn zur Anpassungen des Gesamtarbeitsvertrag (GAV) des Zuger Kantonsspital sind erfolgreich abgeschlossen.

Der SBK hat seit August dieses Jahres zusammen mit der Personalkommission und den andern GAV Verbänden in rund fünf Verhandlungsrunden mit dem Arbeitgeber den GAV angepasst. Die Verhandlungen sind nun abgeschlossen und das Personal informiert. Wichtigstes Ergebnis ist die Festlegung einer 5. Ferienwoche unter Beibehaltung der 13,5 Feiertage im Kanton. Der Spitaldirektor hat zugesichert, diese 5. Ferienwoche (ab Alter 55 sechs Wochen) so einzuführen, dass wo nötig neues Personal eingestellt wird und wo möglich Prozesse angepasst werden.

Für das Pflegefachpersonal ist eine weitere Neuregelung erfreulich. Ab nächstem Jahr wird auch der Rechtsanspruch auf die Auszahlung der Zulagen (Inkonvenienzen) während der Ferien umgesetzt. In der Zentralschweiz ist dies nun nebst den Spitälern im Kanton Schwyz (und einzelnen Langzeitinstitutionen) das vierte Spital, welches diese Regelung umsetzt.

Hier können Sie den neuen Gesamtarbeitsvertrag des Zuger Kantonsspital und die Medienmitteilung einsehen.