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«Krankenpflege»
Anerkennung Berufstitel
Gültigkeit der altrechtlichen Titel
Prinzipiell gilt: Alle altrechtlich erworbenen Titel der Gesundheits- und Krankenpflege behalten ihre uneingeschränkte Gültigkeit und befähigen die Inhaber/-innen, ihren Beruf im Rahmen ihrer Kompetenzen auszuüben.
Bildungsreform
Eine kleine Revolution im Bildungsbereich fand 2004 statt, als die Gesundheitsberufe ins schweizerische Bildungssystem integriert wurden. Damit ging die Reglementierung der Gesundheitsberufe vom Schweizerischen Roten Kreuz SRK an den Bund über. Heute ist das Staatssekretariat für Bildung Forschung und Innovation (SBFI) das zuständige Organ.
Berufstitel, die nach altem Recht erworben wurden, sind in die neurechtlichen Titel überführt oder ihnen gleichgestellt worden, um ihren InhaberInnen eine berufliche Entwicklung zu ermöglichen.
Für alle Anerkennungsgesuche von Pflegediplomen, die von EU- und Nicht-EU-Staaten ausgestellt wurden, ist das Schweizerische Rote Kreuz SRK zuständig.