SBK Aktuelles 
 
 

 

 

 

Nachfolgende News finden Sie auf dieser Seite


Hauptversammlung am 22. März 2012

Die diesjährige Hauptversammlung des SBK Zentralschweiz findet am Donnerstag, 22. März 2012 ab 17.30 Uhr im Landgut Unterlöchli, Luzern statt. Vor der Hauptversammlung (ab ca. 14.30 Uhr, genaue Zeit wird anfangs Februar bekanntgegeben)  wird über die parlamentarische Initiative zur Gesetzlichen Anerkennung der pflegerischen Verantwortung ein Referat mit Diskussion stattfinden.

Reservieren Sie sich das Datum. Weitere Informationen folgen.

  11.01.2012


Abendveranstaltung zum Thema Mobbing am Montag, 6. Februar 2012

Mobbing am Arbeitsplatz erleben viele Pflegende, sei es als Opfer des Konflikts oder als Angeschuldigte. Eine Psychologin und Juristin erklärt die rechtlichen und betrieblichen Möglichkeiten, eine Pflegefachfrau HöFa I zeigt anhand eines Fallbeispiels Handlungsmöglichkeiten auf. Über den untenstehenden Link ist der Flyer zur Veranstaltung einsehbar.

zur Ausschreibung

05.01.2012


FaGe als assoziierte Mitglieder willkommen

Fachfrauen Gesundheit und Fachmänner Gesundheit EFZ können der Sektion Zentralschweiz des SBK nun als assoziierte Mitglieder beitreten. Assoziiert bedeutet in diesem Zusammenhang, dass sie auf Sektionsebene die gleichen Rechte haben, wie ordentliche Mitglieder. Als Mitglied profitieren sie insbesondere von Mitglieder- und Rechtsberatung (auch Rechtsschutz), von vielen grosszügigen Vergünstigungen auf Weiterbildungsangebote (z.T. auch in andern Sektionen) und sie erhalten monatlich die Zeitschrift Krankenpflege. Die Sektion setzt sich politisch explizit auch für ihre Anliegen ein.
Im Reglement sind die Mitgliederbeiträge und die Bedingungen festgehalten. Melden Sie sich noch heute an mit untenstehendem Anmeldeformular.

Reglement mit Mitgliederbeiträgen, Anmeldeformular assoziierte Mitglieder

05.12.2011


 

Pflegepersonal des LUKS erhält mehr Lohn

Nach dem am 23. November in 20 Minuten erschienenen Kurzbericht  "Luzern läuft das Personal davon" hat das Luzerner Kantonsspital reagiert und den Medien und dem Personal bekanntgegeben, dass Ende Jahr eine Einmalzulage auszbezahlt wird und die Lohnanpassung insgesamt die Teuerung übersteigen werde. Die Personalkommission des LUKS war bereits im Vorfeld im Kontakt mit der Spitalleitung und hat mit Hilfe der Verbände (Arbeitsgemeinschaft Luzerner Personalverbände, bei der auch der SBK dabei ist) klare Forderungen gestellt. Dank dem, dass der SBK von seinen Mitgliedern frühzeitig über die angespannte Situation informiert wurde, kam der Medienbericht nicht völlig überraschend. So hatte der Berufsverband in verschiedenen Medien die Gelegenheit, seine Sicht der Entwicklungen darzulegen. Hören Sie dazu die Sendung Kontrovers vom 29. November auf Tele 1 mit den Ausführungen der Präsidentin Stella Landtwing (nachzuhören mit mp4-fähigen Programmen auf PDF\2012\2011_11_29_kontrovers_121199.mp4 ). Die Stellungnahme des Spitaldirektors und von Regierungsrat Graf finden Sie unter dem gleichen Link.

30.11.2011


GAV-Verhandlungen gescheitert: Kundgebung in Zug

Die Personalverbände hatten im Frühjahr 2011 mit dem Zuger Kantonsspital Verhandlungen zu einer Anpassung des Gesamtarbeitsvertrages (GAV) von 2005 aufgenommen. Hauptforderungen des Personals waren eine Ferienwoche mehr für alle und eine Anpassung der Löhne und Lohnbänder an diejenigen des Staatspersonals. Die Antwort der Spitalleitung lautete nach mehreren Verhandlungsrunden, dass grundsätzlich nur kostenneutrale Änderungen möglich seien. Diese klare Absage bezüglich Investitionen ins Personal ist enttäuschend. Daher ist es Zeit, auch der Bevölkerung aufzuzeigen, dass der Spardruck im Gesundheitswesen auf Kosten des Personals und guter Pflegequalität geht.
Kommen auch Sie am Donnerstag, 24. November um 17.15 Uhr auf den Landsgemeindeplatz in Zug und erzählen Sie den Passanten, wie Ihr Arbeitsalltag aussieht.

Lesen Sie weiter: Medienmitteilung zum Abbruch der GAV-Verhandlungen, Flyer zur Kundgebung am 24. November

16.11.2011


Stellungnahme des SBK zu "Luzern regelt Sterbehilfe"

Wie den Medien zu entnehmen war, regelt Luzern hat als erste Stadt in der Zentralschweiz das Thema begleiteter Suizid in seinen Institutionen. Danach ist es nun möglich, dass Bewohnerinnen und Bewohner in städtischen Heimen externe Organisationen für Suizid in den Räumen ihres aktuellen Zuhause beiziehen können. Lesen Sie die Erwägungen der Stadt Luzern und die Erfahrungen aus der Stadt Zürich im Bericht an den Grossen Stadtrat. Die Rolle der Pflegefachpersonen bei diesen Fragen ist klar: Die Präsidentin des SBK Zentralschweiz weist darauf hin, dass es nicht zum pflegerischen Auftrag gehört, bei einer Tötung auf Verlangen zu assistieren. Hilfe im Umgang mit solchen Situationen bieten auch die Ethikrichtlinien des SBK.

Lesen Sie weiter: Bericht an den Grossen Stadtrat, Stellungnahme Präsidentin SBK Zentralschweiz

31.10.2011


Erfolgreiche Abendveranstaltung zum Thema Umgang mit Aggression

Die von der Weiterbildungskommission des SBK Zentralschweiz organisierte Abendveranstaltung zum Thema "Der aggressive Patient" lockte mehr als siebzig Zuhörende an. Dem Referenten Alois Vogel gelang es, mit vielen Beispielen und Videosequenzen die Aufmerksamkeit der Teilnehmenden zu fesseln und ihnen praktische Tipps zum Pflegealltag mitzugeben.
Das Handout zur Abendveranstaltung finden Sie
hier.

Würde Ihnen ein Engagement in der Weiterbildungskommission auch Spass machen? Die Gruppe sucht noch engagierte KollegInnen.

08.11. 2011


Für unsere Mitglieder: Besuch der Firma Omida, Küssnacht

Nachdem nun von der PR-Kommission bereits seit 2 Jahren eine jährliche Mitglieder-Attraktion vorbereitet wurde, hat sie auch dieses Jahr wieder einen Ausflug organisiert, bei dem Sie sich als Mitglieder treffen aber auch etwas spannendes besichtigen können.
Reservieren Sie sich den 10. November den Vormittag für eine Führung der Firma Omida und eine Einfürhtung in die Homöopathie und die Schüssler-Salze.

Wir erwarten Sie (bitte um Anmeldung).   Flyer

12.07.2011


Unser Sommer-Newsletter informiert Sie über Aktuelles in der Sektion

Im aktuellen Newsletter lesen Sie, wie es möglich ist, das Orange Urteil in der Zentralschweiz durchzusezten, was bezüglich der Spitalschliessung in Einsiedeln läuft und Vieles mehr.
Den Newsletter können Sie hier herunterladen.

12.07.2011


Pressespiegel 2011

Rose-Marie Carlson von der PR-Kommission hat uns wiederum einen Pressespiegel mit allen wichtigen Zeitungsartikeln über die Pflege in der Zentralschweiz erstellt. Sie können diesen hier (hier Teil 2) herunterladen. Bei der Teilnahme an der Hauptversammlung wird Ihnen ein Exemplar gratis abgegeben. Danach ist er bei der Geschäftsstelle gegen einen Unkostenbeitrag von Fr. 5.00 und Porto zu beziehen.

04.03.2011


Besoldungsanpassungen 2011 Kanton Luzern

Die Personalverbände wehren sich dagegen, dass die ab Januar 2011 fällige Erhöhung der Beitrage an die Arbeitslosenversicherung auf die Lohnmassnahmen abgewälzt wird. Zwar sind die Pflegenden nicht mehr Kantonsangestellte, deren Löhne orientieren sich aber an den kantonalen Vorgaben.
Hier können Sie die Forderungen der Personalverbände ALP und SBK z. H. der Regierung nachlesen.

02.11.2010


Radio DRS: Kontext vom 18. September "Verstehen Sie keinen Spass, Schwester?"

Die Radiosendung befasst sich mit dem Thema "Wenn Pflegende sexuell belästigt werden und lehnt sich an die Broschüre "Verstehen Sie keinen Spass, Schwester?" des SBK Schweiz an. Dabei kommen Betroffene zu Wort und VertreterInnen des SBK Schweiz - z.B. der Leiter des Rechtsdienstes, Herr Wagner Pierre-André nehmen Stellung zu den geschilderten Situationen. Die gelungene Sendung wird den Mitgliedern an den Veranstaltungen auf einer CD zum Selbstkostenpreis abgegeben.

Der Leitfaden "Verstehen Sie keinen Spass, Schwester?" kann beim SBK Schweiz direkt in allen 3 Landessprachen bestellt werden.

  27.01.2011


Rückerstattung Solidaritätsbeitrag Zuger Kantonsspital

Alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Zuger Kantonsspitals AG erhalten einen Rückerstattungsbeleg Solidaritätsbeiträge. Wenn Sie Mitglied des SBK sind, dann senden Sie uns den Rückerstattungsbeleg Solidaritätsbeiträge ausgefüllt zurück. Bitte ziehen Sie den Betrag nicht von der Mitgliederrechnung ab. Wir werden Ihnen den Betrag über die Sektion Zentralschweiz zurückerstatten.

 


Berufsbezeichnung «diplomierte Pflegefachfrau HF /diplomierter Pflegefachmann HF"
Umschreiben der Diplome nicht nötig

Alle Inhaberinnen und Inhaber eines vom SRK gegengezeichneten Diploms einer schweizerischen Ausbildungsstätte, also beispielsweise InhaberInnen eines AKP-, KWS-, PsyKP- oder DN II-Diploms, sind berechtigt, den Berufstitel «diplomierte Pflegefachfrau HF / diplomierter Pflegefachmann HF»  ohne weitere Auflagen zu führen. Insbesondere muss von Gesetzes wegen kein neues Diplom ausgestellt werden. Dies gilt auch für InhaberInnen eines Anerkennungsausweises, der im Rahmen eines kantonalen oder ausländischen Anerkennungsverfahrens ausgestellt wurde.

Dem Vernehmen nach haben Inhaberinnen altrechtlicher Diplome von ihren Ausbildungsstätten das Angebot erhalten, ihr Diplom „umschreiben“ zu lassen. Der SBK hält mit dem SRK fest, dass diese Formalität unnötig ist.
Informationen erteilt das SRK, Tel. 031 960 75 75, (Mo - Fr 8.00 - 12.00) bzw. sind publiziert unter  http://redcross.ch/activities/health/hocc/d02a01a-de.php (Inländische Ausbildungsabschlüsse)
http://redcross.ch/activities/health/hocc/d02a02e-de.php
(Ausländische Ausbildungsabschlüsse)

www.bildung-gesundheit.ch



Für das öffnen der PDF-Dokumente benötigen Sie den Adobe Reader, die aktuelle Version können Sie direkt von der Webseite des Herstellers "Adobe" kostenlos herunterladen: Adobe Reader 9.1 Deutsch

 

Werbung


 


www.sbk-biz.ch


www.jokerpersonal.ch