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SBK Aktuelles |
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Nachfolgende News finden Sie auf dieser Seite
Hauptversammlung am 22. März 2012 Die diesjährige Hauptversammlung des SBK Zentralschweiz findet am Donnerstag, 22. März 2012 ab 17.30 Uhr im Landgut Unterlöchli, Luzern statt. Vor der Hauptversammlung (ab ca. 14.30 Uhr, genaue Zeit wird anfangs Februar bekanntgegeben) wird über die parlamentarische Initiative zur Gesetzlichen Anerkennung der pflegerischen Verantwortung ein Referat mit Diskussion stattfinden.Reservieren Sie sich das Datum. Weitere Informationen folgen. Abendveranstaltung zum Thema Mobbing am Montag, 6. Februar 2012 Mobbing am Arbeitsplatz erleben viele Pflegende, sei es als Opfer des Konflikts oder als Angeschuldigte. Eine Psychologin und Juristin erklärt die rechtlichen und betrieblichen Möglichkeiten, eine Pflegefachfrau HöFa I zeigt anhand eines Fallbeispiels Handlungsmöglichkeiten auf. Über den untenstehenden Link ist der Flyer zur Veranstaltung einsehbar. FaGe als assoziierte Mitglieder willkommen
Fachfrauen Gesundheit und Fachmänner Gesundheit EFZ können der Sektion
Zentralschweiz des SBK nun als assoziierte Mitglieder beitreten. Assoziiert
bedeutet in diesem Zusammenhang, dass sie auf Sektionsebene die gleichen
Rechte haben, wie ordentliche Mitglieder. Als Mitglied profitieren sie
insbesondere von Mitglieder- und Rechtsberatung (auch Rechtsschutz), von
vielen grosszügigen Vergünstigungen auf Weiterbildungsangebote (z.T. auch in
andern Sektionen) und sie erhalten monatlich die Zeitschrift Krankenpflege.
Die Sektion setzt sich politisch explizit auch für ihre Anliegen ein. Reglement mit Mitgliederbeiträgen, Anmeldeformular assoziierte Mitglieder
Pflegepersonal des LUKS erhält mehr Lohn Nach dem am 23. November in 20 Minuten erschienenen Kurzbericht "Luzern läuft das Personal davon" hat das Luzerner Kantonsspital reagiert und den Medien und dem Personal bekanntgegeben, dass Ende Jahr eine Einmalzulage auszbezahlt wird und die Lohnanpassung insgesamt die Teuerung übersteigen werde. Die Personalkommission des LUKS war bereits im Vorfeld im Kontakt mit der Spitalleitung und hat mit Hilfe der Verbände (Arbeitsgemeinschaft Luzerner Personalverbände, bei der auch der SBK dabei ist) klare Forderungen gestellt. Dank dem, dass der SBK von seinen Mitgliedern frühzeitig über die angespannte Situation informiert wurde, kam der Medienbericht nicht völlig überraschend. So hatte der Berufsverband in verschiedenen Medien die Gelegenheit, seine Sicht der Entwicklungen darzulegen. Hören Sie dazu die Sendung Kontrovers vom 29. November auf Tele 1 mit den Ausführungen der Präsidentin Stella Landtwing (nachzuhören mit mp4-fähigen Programmen auf PDF\2012\2011_11_29_kontrovers_121199.mp4 ). Die Stellungnahme des Spitaldirektors und von Regierungsrat Graf finden Sie unter dem gleichen Link. 30.11.2011GAV-Verhandlungen gescheitert: Kundgebung in Zug Die Personalverbände hatten im Frühjahr 2011 mit dem Zuger Kantonsspital
Verhandlungen zu einer Anpassung des Gesamtarbeitsvertrages (GAV) von 2005
aufgenommen. Hauptforderungen des Personals waren eine Ferienwoche mehr für alle
und eine Anpassung der Löhne und Lohnbänder an diejenigen des Staatspersonals.
Die Antwort der Spitalleitung lautete nach mehreren Verhandlungsrunden, dass
grundsätzlich nur kostenneutrale Änderungen möglich seien. Diese klare Absage
bezüglich Investitionen ins Personal ist enttäuschend. Daher ist es Zeit, auch
der Bevölkerung aufzuzeigen, dass der Spardruck im Gesundheitswesen auf Kosten
des Personals und guter Pflegequalität geht. Lesen Sie weiter: Medienmitteilung zum Abbruch der GAV-Verhandlungen, Flyer zur Kundgebung am 24. November Stellungnahme des SBK zu "Luzern regelt Sterbehilfe" Wie den Medien zu entnehmen war, regelt Luzern hat als erste Stadt in der Zentralschweiz das Thema begleiteter Suizid in seinen Institutionen. Danach ist es nun möglich, dass Bewohnerinnen und Bewohner in städtischen Heimen externe Organisationen für Suizid in den Räumen ihres aktuellen Zuhause beiziehen können. Lesen Sie die Erwägungen der Stadt Luzern und die Erfahrungen aus der Stadt Zürich im Bericht an den Grossen Stadtrat. Die Rolle der Pflegefachpersonen bei diesen Fragen ist klar: Die Präsidentin des SBK Zentralschweiz weist darauf hin, dass es nicht zum pflegerischen Auftrag gehört, bei einer Tötung auf Verlangen zu assistieren. Hilfe im Umgang mit solchen Situationen bieten auch die Ethikrichtlinien des SBK. Lesen Sie weiter: Bericht an den Grossen Stadtrat, Stellungnahme Präsidentin SBK Zentralschweiz 31.10.2011Erfolgreiche Abendveranstaltung zum Thema Umgang mit Aggression
Die von der Weiterbildungskommission des SBK Zentralschweiz organisierte
Abendveranstaltung zum Thema "Der aggressive Patient" lockte mehr als siebzig
Zuhörende an. Dem Referenten Alois Vogel gelang es, mit vielen Beispielen und
Videosequenzen die Aufmerksamkeit der Teilnehmenden zu fesseln und ihnen
praktische Tipps zum Pflegealltag mitzugeben. Würde Ihnen ein Engagement in der Weiterbildungskommission auch Spass machen? Die Gruppe sucht noch engagierte KollegInnen. Für unsere Mitglieder: Besuch der Firma Omida, Küssnacht
Nachdem nun von der PR-Kommission bereits seit 2 Jahren eine jährliche
Mitglieder-Attraktion vorbereitet wurde, hat sie auch dieses Jahr wieder einen
Ausflug organisiert, bei dem Sie sich als Mitglieder treffen aber auch etwas
spannendes besichtigen können. Wir erwarten Sie (bitte um Anmeldung). Flyer 12.07.2011Unser Sommer-Newsletter informiert Sie über Aktuelles in der Sektion Im aktuellen Newsletter lesen Sie, wie es möglich ist, das Orange Urteil in
der Zentralschweiz durchzusezten, was bezüglich der Spitalschliessung in
Einsiedeln läuft und
Vieles mehr. Rose-Marie Carlson von der PR-Kommission hat uns wiederum einen Pressespiegel mit allen wichtigen Zeitungsartikeln über die Pflege in der Zentralschweiz erstellt. Sie können diesen hier (hier Teil 2) herunterladen. Bei der Teilnahme an der Hauptversammlung wird Ihnen ein Exemplar gratis abgegeben. Danach ist er bei der Geschäftsstelle gegen einen Unkostenbeitrag von Fr. 5.00 und Porto zu beziehen. 04.03.2011Besoldungsanpassungen 2011 Kanton Luzern Die Personalverbände wehren sich dagegen, dass die ab Januar 2011 fällige Erhöhung der Beitrage an die Arbeitslosenversicherung auf die Lohnmassnahmen abgewälzt wird. Zwar sind die Pflegenden nicht mehr Kantonsangestellte, deren Löhne orientieren sich aber an den kantonalen Vorgaben. Hier können Sie die Forderungen der Personalverbände ALP und SBK z. H. der Regierung nachlesen. Radio DRS: Kontext vom 18. September "Verstehen Sie keinen Spass, Schwester?" Die Radiosendung befasst sich mit dem Thema "Wenn Pflegende sexuell belästigt werden und lehnt sich an die Broschüre "Verstehen Sie keinen Spass, Schwester?" des SBK Schweiz an. Dabei kommen Betroffene zu Wort und VertreterInnen des SBK Schweiz - z.B. der Leiter des Rechtsdienstes, Herr Wagner Pierre-André nehmen Stellung zu den geschilderten Situationen. Die gelungene Sendung wird den Mitgliedern an den Veranstaltungen auf einer CD zum Selbstkostenpreis abgegeben. Der Leitfaden "Verstehen Sie keinen Spass, Schwester?" kann beim SBK Schweiz direkt in allen 3 Landessprachen bestellt werden. 27.01.2011Rückerstattung Solidaritätsbeitrag Zuger Kantonsspital Alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Zuger Kantonsspitals AG erhalten einen Rückerstattungsbeleg Solidaritätsbeiträge. Wenn Sie Mitglied des SBK sind, dann senden Sie uns den Rückerstattungsbeleg Solidaritätsbeiträge ausgefüllt zurück. Bitte ziehen Sie den Betrag nicht von der Mitgliederrechnung ab. Wir werden Ihnen den Betrag über die Sektion Zentralschweiz zurückerstatten.
Berufsbezeichnung «diplomierte Pflegefachfrau HF /diplomierter Pflegefachmann
HF" Alle Inhaberinnen und Inhaber eines vom SRK gegengezeichneten Diploms einer schweizerischen Ausbildungsstätte, also beispielsweise InhaberInnen eines AKP-, KWS-, PsyKP- oder DN II-Diploms, sind berechtigt, den Berufstitel «diplomierte Pflegefachfrau HF / diplomierter Pflegefachmann HF» ohne weitere Auflagen zu führen. Insbesondere muss von Gesetzes wegen kein neues Diplom ausgestellt werden. Dies gilt auch für InhaberInnen eines Anerkennungsausweises, der im Rahmen eines kantonalen oder ausländischen Anerkennungsverfahrens ausgestellt wurde. Dem Vernehmen nach haben Inhaberinnen altrechtlicher Diplome von ihren
Ausbildungsstätten das Angebot erhalten, ihr Diplom „umschreiben“ zu lassen. Der
SBK hält mit dem SRK fest, dass diese Formalität unnötig ist.
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